UNTERKATEGORIE A1 ab 18 Jahren
Motorräder bis 125 ccm / max. 11 kW Leistung

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Basistheorie-Prüfung

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Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Lektionen

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Praktische Grundschulung 8 Lektionen

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Praktische Prüfung

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Prüfungsfahrzeug: ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen

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Wer bereits im Besitz der Unterkategorie A1 ab 16 Jahren ist kann ab sofort Fahrzeuge bis 125 cm3 / max.11 kW Leistung fahren.


UNTERKATEGORIE A1 ab 18 Jahren mit Kat. B Ausweis
Motorräder bis 125 ccm max. 11 kW Leistung

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Praktische Grundschulung 8 Lektionen

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Keine Prüfung


KATEGORIE A (beschränkt) ab 18 Jahren
Motorräder mit mindestens 11.1 kW max. 25 kW und max. 0.16 kW/Kg

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Basistheorie-Prüfung

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Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Lektionen

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Praktische Grundschulung 12 Lektionen

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Praktische Prüfung

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Prüfungsfahrzeug: ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1

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Keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder der Unterkategorie A1 ist


KATEGORIE A (beschränkt) ab 18 Jahren wenn im Besitze des Ausweises Kat A1
Motorräder mit mindestens 11.1 kW max. 25 kW und max. 0.16 kW/Kg

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Praktische Grundschulung 6 Lektionen

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Praktische Prüfung

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Prüfungsfahrzeug: ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1


KATEGORIE A (unbeschränkt ) ab 25 Jahren (Direkteinstieg)
Motorräder mit 35 kW und mehr

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Basistheorie-Prüfung

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Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Lektionen

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Praktische Grundschulung 12 Lektionen

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Praktische Prüfung

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Keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder der Unterkategorie A1 ist.

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Prüfungsfahrzeug: ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW mit 2 Sitzplätzen.


KATEGORIE A (unbeschränkt) wenn im Besitze des Ausweises Kat. A (beschränkt)
Motorräder ohne Leistunggrenze

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Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben

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Das heisst „ prüfungsfreier erhalt der Kat A unbeschränkt“